Urlaubsanspruch
Heiligabend und Silvester
Heiligabend und Silvester grundsätzlich arbeitsfrei
In der tariflichen Regelung heißt es dazu: Soweit die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird an dem Tage vor dem ersten Weihnachtstag und vor Neujahr jeweils ganztägig Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung erteilt.