Kirchenvogt/Kirchenvögtin

Das Tätigkeitsfeld und die Arbeitsstundenzahl von Küster:innen ist durch die Ansprüche der jeweiligen anstellenden Kirchengemeinden geprägt. Zu den Kernaufgaben gehören Vor- und Nachbereitung des Gottesdienstgebäudes für Gottesdienste und Amtshandlungen, z.B.:
- die Kirche aufschließen
- Glockenläuten
- Kerzen anzünden
- Für Blumenschmuck sorgen
- Paramente und Altardecken versorgen
- Gesangbücher bereitstellen
- Ansprechpartner für Besucher, Gäste und Gemeindeglieder sein.
Des Weiteren kann zu ihren/seinen Aufgaben gehören:
- Einweisung, Einteilung und Beaufsichtigung von Hilfskräften und Handwerkern,
- Sorge für angemessene Beseitigung von Störungen und geeignete Hilfe in Notfällen,
- Beachtung der Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften.
Inwieweit sich der Dienst auf die Betreuung der weiteren Gemeindegebäude erweitert, wird vom Dienstgeber (Pfarrer:in und Kirchenvorstand) im Rahmen der Festlegung der Stundenzahl definiert.
Für Fragen des Arbeitsschutzes und für Arbeitsgeräte zeichnet der Anstellungsträger Kirchengemeinde mit Pfarrer und Kirchenvorstand verantwortlich.
Fragen zum Dienstvertrag bzw. zum Entgelt beantwortet die Personalabteilung des Propsteiverbandes (Tel. allgemein: 05341 8468-0)
Zum Schutz der Gesundheit des Küsters am Arbeitsplatz sei hier auf die Website der EFAS verwiesen:
www.efas-online.de/informationen/arbeitsbereiche/hausmeister-und-kuester