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Arbeitszeugnis

Wir bedauern außerordentlich …

Was muss ein Zeugnis enthalten?

Nach § 109 der Gewerbeordnung hat ein Arbeitnehmer ha bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

Allgemeines:

Benutzt ein Arbeitgeber eigenes Briefpapier, muss das auch für das Zeugnis genutzt werden.

Das Zeugnis ist zu unterschreiben, eine eingescannte Unterschrift reicht nicht.

Das Zeugnis darf zum Versenden geknickt werden.

Fließtext, keine Tabellenform.

Überdurchschnittliche Leistungen muss der Arbeitnehmer beweisen.

Einfaches Zeugnis:

Dauer und Art der Tätigkeit

Beschäftigungsbeginn, berufliche Stationen, Beschreibung der Aufgaben

Qualifizierten Zeugnis:

Leistung (Belastbarkeit oder Selbstständigkeit)

Verhalten (gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Geschäftspartnern)

Zwischenzeugnis:

Nur bei besonderem Anlass: Wechsel Vorgesetzter oder Tätigkeit; Betriebsübergang;

Kündigung und vor Beendigung Arbeitsverhältnis/Abschluss Kündigungsschutzverfahren oder freiwillig

Schlussformel:

Bedauern über das Ende des Arbeitsverhältnisses

Dank für die geleistete Arbeit

Gute Wünsche für die Zukunft, das berufliche Weiterkommen

Formulierungen: hier gibt es große Unterschiede

Wir bedauern das Ausscheiden.

Wir bedauern das Ausscheiden sehr.

Wir bedauern das Ausscheiden außerordentlich.

Eine gute Schussformel wertet das Zeugnis auf, aber: Arbeitnehmende können das nicht einfordern. Der Arbeitgeber darf auf die Schlussformel verzichten!

Wer schreibt das Zeugnis:

Das Zeugnis muss vom Arbeitgeber erstellt werden, er steht damit für die Richtigkeit ein.

Der Entwurf sollte vor der Fertigstellung von beiden Parteien durchgesprochen werden. Alternativ können Arbeitnehmende das Zeugnis von einem Dritten prüfen lassen.

Wie lange muss ich auf das Zeugnis warten:

Zwei Wochen (oder eine vereinbarte Zeit) nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte das Zeugnis fertig sein und vorliegen. Sonst könnten Arbeitnehmende Schadenersatz fordern. Der Anspruch von Arbeitnehmenden auf ein Zeugnis verjährt nach drei Jahren.