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Chorleitung

Neben der Propsteikantorin/dem Propsteikantor sind in den Kirchengemeinden der Propstei "nebenamtliche"  Chorleiterinnen und Chorleiter angestellt. Der Begriff "Nebenamt" ist dabei leicht irreführend, da arbeits- und tarifrechtlich kein Unterschied zur hauptamtlichen Tätigkeit besteht.

Mit der Einführung von TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) erfolgte die Klarstellung: nebenamtliche Kirchenmusiker sind abhängig Beschäftigte, die in der „normalen“ Anwendung der arbeitsrechtlichen- und tarifrechtlichen Vorschriften arbeiten.

  • Entgeltgruppe 2 Kirchenmusikerinnen ohne Kirchenmusikprüfung
  • Entgeltgruppe 4 Kirchenmusikerinnen mit D-Kirchenmusikprüfung
  • Entgeltgruppe 6 Kirchenmusikerinnen mit C-Kirchenmusikprüfung
  • und Kirchenmusikerinnen mit A- oder B-Kirchenmusikprüfung3) auf C-Stellen.

Die Chorleiterin/der Chorleiter hat besondere Arbeitszeiten, besondere Dienste und eine besondere Einbindung in den Gemeinden. Deshalb steht sie/ er im „Normalen“ Arbeitsverhältnis mit besonderen Herausforderungen in der arbeitsrechtlichen Praxis.

Die Dienstumfänge für Chorleiter:innen in den Entgeltgruppen 2 bis 6 werden nach der folgenden Tabelle berechnet:

  • Chorprobe mit einem mehrstimmigen Chor (mindestens 90 Minuten) 3,25 Std.
  • Chorleitung in einem Gottesdienst 3,25 Std.

Ist der/die Chorleiter:in im selben Gottesdienst auch als Organist:in eingesetzt, werden für die Chorleitung – neben dem Dienstumfang für den Organistendienst – lediglich 1,50 Stunden als Dienstumfang berücksichtigt.

Für Fragen des Arbeitsschutzes und für Arbeitsgeräte zeichnet der Anstellungsträger Kirchengemeinde mit Pfarrer und Kirchenvorstand verantwortlich.

Fragen zum Dienstvertrag bzw. zum Gehalt beantwortet die Personalabteilung des Propsteiverbandes (Tel. allgemein: 05341 8468-0)

Zum Schutz der Gesundheit der Chorleiterin/des Chorleiters am Arbeitsplatz wird auf die Website der EFAS verwiesen:

https://www.efas-online.de/index.php?Itemid=153

Ansprechpartnerin: Susanne Diestelmann (susanne.diestelmann@lk-bs.de)