Fällt eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung raus, kann bei der ZGAST in der Landeskirche eine Zuschuss zum Krankengeld (in Höhe der Differenz zwischen dem Brutto-Krankengeld und dem letzten Nettoentgelt ) beantragt werden.
Die Mitarbeiter werden von der ZGAST angeschrieben, sobald ein Ende der Lohnfortzahlung ansteht. Dann muss der Mitarbeiter sich nach dem Ende der Erkrankung eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe und die Dauer des gezahlten Brutto-Krankengeldes ausstellen lassen. Diese Bescheinigung muss der ZGAST für die Berechnung des Krankengeldzuschusses eingereicht werden!
Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 1 Jahr bis zum Ende der 13. Woche und bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 3 Jahren bis zum Ende der 39. Woche der Arbeitsunfähigkeit bezahlt.
Gern können Sie sich auch in der Personalabteilung der Propsteiverwaltung darüber informieren.
Nachricht
05.08.2021
Kategorie: Gemeinde