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04.04.2022 Kategorie: Gemeinde

Quereinstieg für geförderte Zusatzkräfte Betreuung in Kindertagesstätten

Einstieg in Klasse 2 der berufsbildenden Berufsfachschulen Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent

für als Zusatzkräfte Betreuung über die Richtlinie Qualität in Kitas geförderten Absolvent:innen des "Einführungskurs für Zusatzkräfte Betreuung in Kindertagesstätten besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Quereinstiegs in das zweite Jahr der Ausbildung zur/zum Sozialpädagogischen Assistent:in.

Diese Voraussetzungen sind

  1. min. der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  2. Nachweis über die Teilnahme am Einführungskurs „Zusatzkräfte Betreuung“ sowie
  3. Berufserfahrung als Zusatzkraft Betreuung
  • für den Beginn einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung min. zwei Jahre im Umfang von 50% einer Vollzeitkraft bzw.
  • für den Beginn einer Ausbildung in Vollzeit min. drei Jahre im Umfang von 50% einer Vollzeitkraft.

Eine individuelle Beratung hierzu bieten die Berufsfachschulen vor Ort.

Beitrag von Info vom Niedersächsischen Kultusministerium, Hannover