für als Zusatzkräfte Betreuung über die Richtlinie Qualität in Kitas geförderten Absolvent:innen des "Einführungskurs für Zusatzkräfte Betreuung in Kindertagesstätten besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Quereinstiegs in das zweite Jahr der Ausbildung zur/zum Sozialpädagogischen Assistent:in.
Diese Voraussetzungen sind
- min. der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Nachweis über die Teilnahme am Einführungskurs „Zusatzkräfte Betreuung“ sowie
- Berufserfahrung als Zusatzkraft Betreuung
- für den Beginn einer tätigkeitsbegleitenden Ausbildung min. zwei Jahre im Umfang von 50% einer Vollzeitkraft bzw.
- für den Beginn einer Ausbildung in Vollzeit min. drei Jahre im Umfang von 50% einer Vollzeitkraft.
Eine individuelle Beratung hierzu bieten die Berufsfachschulen vor Ort.