Mit der beschlossenen Arbeitsrechtsregelung wurde nun der erste Teil des TV-L-Abschlusses 2023 für die Beschäftigten, die nach der Dienstvertragsordnung dem TV-L unterliegen, umgesetzt. Beschäftigte, deren Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis zum 9. Dezember 2023 besteht und die in der Zeit vom 1. August bis 8. Dezember 2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten, haben einen Anspruch auf Inflationsausgleichsgeld in Höhe von einmalig 1.800 Euro netto (Auszubildende und Praktikanten in Höhe von einmalig 1.000 Euro netto) bei einer Vollzeitstelle.
Darüber hinaus besteht bei weiter bestehenden Beschäftigungsverhältnissen für die Monate Januar bis Oktober 2024 ein monatlicher Anspruch auf 120 Euro netto (für Auszubildende und Praktikanten monatlich in Höhe von 50 Euro netto), wenn an mindestens einem Tag im Monat Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Teilzeitbeschäftigte haben einen ihrem Arbeitsumfang entsprechend anteiligen Anspruch.
Der Inflationsausgleich soll so schnell wie es verwaltungstechnisch möglich ist, frühestens mit der Gehaltsabrechnung im März, ausbezahlt werden.
Entgeltumwandlung E-Bike-Leasing: Die Personalabteilung des Propsteiverbandes Ostfalen erarbeitet die Dienstvereinbarungen „Dienstradleasing“. Weitere Infos folgen.
Wegstreckenentschädigung: Die Landeskirche erwartet im Frühjahr 2024 den Abschluss der Stellungnahmen durch die Finanzämter, oder wird über eine Verordnung durch die Kirchenregierung, eine neue Regelung erlassen. Es soll bei der rückwirkenden Erstattung des Differenzbetrages von 8 Cent je dienstlich angeordnet gefahrenen Kilometer ab 01.10.22 bleiben.
Freistellung nach § 23 Abs. 4 Dienstvertragsordnung zur Teilnahme an Veranstaltungen des vkm oder zur Mitarbeit im Vorstand des vkm: Ob für die Vorstandsarbeit oder der Jahresversammlung des vkm: nach Dienstvertragsordnung haben alle Mitarbeitende das Recht, bei rechtzeitiger Beantragung, Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an diesen Veranstaltungen zu bekommen. Hierbei im Besonderen unter Fortzahlung der Vergütung. Auch An- und Abfahrt sind in der freizustellenden Zeit inbegriffen, genauso, wie es bei der Teilnahme an Kirchentagen auch zu handhaben ist. Anfang März erhaltet ihr die Einladung zur Jahresversammlung des vkm am 16.04.2024. Nach Erhalt der Einladung kann die Arbeitsbefreiung zur Teilnahme beantragt werde.