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Jahressonderzahlung - wird gezahlt mit dem Novemberentgelt Ende November
Anspruch hat jeder, der am 1.12. beschäftigt ist, natürlich nur anteilmäßig entsprechend seiner Beschäftigungszeit des laufenden Jahres
2011
E1 - E8 95 % (83 %)
E9 - E11 80 % (68 %)
Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Entgelt von Juli, August und September